Kornkreise in der Schweiz

Aus nicht aufgeführten Jahren verfügen wir bisher über keine überprüften Meldungen.

 

Unterehrendingen

2005

 

Unterehrendingen

2004

 

Unterehrendingen

2003

Unterehrendingen

2002

Bishop Cannings

1993

Allgemeines

Nach dem grossen Medienintresse im Jahre 2003 Jahr war zwar zu erwarten, dass sich nun diverse Menschen veranlasst fühlten, eigene Versuche im Feld zu starten. Umsomehr möchten wir noch einmal darauf hinweisen:

Das Herstellen von Kornkreisen in Feldern deren Besitzer sie nicht selbst sind, oder ohne entsprechende Erlaubnis des Landwirtes, ist strafbar! Es handelt sich um Landfriedensbruch und um Sachbeschädigung und kann strafrechtlich geahndet werden!!! Bereits 3 Landwirte haben den Schaden in ihren Feldern bei der Polizei gemeldet und /oder Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Wir unterstüzten dieses Vorgehen und raten dies den betroffenen Landwirten sogar an. Nicht nur um diesem Trend entgegenzuwirken, sondern auch in eigenem Interesse. Wir Kornkreisforscher gehören auch zu den Geschädigten, wenn wir Zeit, Geld und Arbeit aufwenden, um bewusst angelegte Fälschungen zu besuchen, zu fotografieren, zu vermessen und zu dokumentieren.

Wer aus wissenschaftlicher Neugier und / oder zu Vergleichszwecken eigene Kreise in Felder legt, soll dies uns doch bitte mitteilen (z.B. per E-Mail). Solche Versuche können uns vorangemeldet werden, oder spätestens im Feld kann ein Schild mit Kontaktadresse der Versuchsleiter hinterlassen werden. Danke. Ihr KORE's Team.

 

Haben Sie einen Kornkreis entdeckt? Melden Sie uns dies bitte gleich jetzt. Danke!