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kornkreise schweiz ch Meldungen 2009

Das Interesse am Phänomen flammt erfahrungsgemäss mit der Entdeckung eines neuen Kornkreises auf.
Wir von KORES weisen darauf hin, dass...

   
...das Herstellen von Konrkreisen in fremden Feldern (ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers) strafbar ist. Es handelt sich um Sachbeschädigung, was strafrechtlich geahndet werden kann. Betroffene Landwirte haben den Schaden der Polizei gemeldet und/oder Strafanzeige gegen Unbekannt gemacht.
   
... wir dieses Vorgehen unterstützen und betroffenen Landwirten dazu raten, dies nicht nur, um dem Trend zur Herstellung künstlicher Kornkreise entgegenzuwirken, sondern auch aus eigenem Interesse.
   
...auch wir Kornkreisforscher zu den Geschädigten gehören, wenn wir Zeit, Geld und Arbeit aufwenden um bewusst angelegte Fälschungen zu besuchen, zu studieren, zu fotografieren, zu vermessen und zu dokumentieren.
 
Wer aus wissenschaftlicher Neugier und/oder zu Versuchszwecken einen eigenen Kornkreis anlegen will, melde dies bitte vorher auch uns. Als absolutes Minimum sollte ein Schild beim Versuchsfeld darauf hinweisen, wer (mit Kontaktadresse) hier mit welchem Ziel was erforscht.
   
Danke, Ihr kores Team  
 

12-07-2009
Hörhausen TG

Kornkreis090712 Kornkreis090712  

26-07-2009
Berg TG

Kornkreis090726 Kornkreis090726  
 
 

ODER  UND 
 
 
letzte Bearbeitung: 2010-03-11 Copyright © 2006 www.kornkreise.ch - All Rights Reserved. ist